Nachdem die Pandemie seit Ende 2019 weltweit Politik, Wirtschaft, Medien und öffentliches Leben in einen Ausnahmezustand versetzt hatte, sorgten Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen im Frühjahr 2021 dafür, dass Eigentümerversammlungen wegen gesetzlich limitierter Teilnehmerzahlen fast unmöglich wurden. Viele Versammlungen mussten auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Und weil dringende Sanierungsprojekte nicht beschlossen werden konnten, wurde manch eine Eigentümergemeinschaft nebst Verwalter handlungsunfähig.

Zum Glück passierte uns das nicht, denn mehr als 60 % der Miteigentümer ließen sich im März 2021 durch schrifliche Vollmacht mit Stimmweisung in der Eigentümerversammlung vertreten und so war es möglich, trotz gesetzlich angeordneter Teilnehmerbegrenzung die Versammlung durchzuführen und den Beschluss über die Fassadensanierung zu fassen. Einstimmig!

Wieder einmal wurde deutlich, wie einig und konstruktiv sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für das Haus einsetzt.

Die Bilder der Fassade vor und nach der Sanierung sprechen für sich:













Im Sommer 2021 wurde die Fassadensanierung erfolgreich abgeschlossen.